Green-Building-Systeme wie LEED, BREEAM, DGNB oder der WELL bieten strukturierte Bewertungsrahmen für nachhaltiges Bauen. Sie berücksichtigen ökologische, ökonomische und soziale Kriterien und fördern ressourcenschonende, gesunde und zukunftsfähige Gebäude.
Ein zunehmend wichtiger Aspekt ist die Materialökologie, die die Umweltauswirkungen und Gesundheitsrisiken von Baustoffen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg bewertet. Moderne Zertifizierungssysteme integrieren daher Kriterien wie Schadstofffreiheit, Recyclingfähigkeit und Herkunft der Materialien. So tragen sie zur Reduktion negativer Umwelteinflüsse und zur Förderung gesunder Innenräume bei.
Die Produktprüfung stellt die aufwändigste und herausforderndste Aufgabe zur Erreichung eines Nachhaltigkeitszertifikates dar. Die sichere und effiziente Abwicklung dieser Aufgabe ist daher der entscheidende Faktor für den Projekterfolg.
Systeme
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In conpli lassen sich die Systeme im Reiter Projektinformationen im Feld "Green-Building Systeme" per Dropdown-Funktion auswählen. Es sind ein oder mehrere Systeme auswählbar. Weiterführende Informationen finden sich im Kapitel Projekte erstellen.
Eine Besonderheit bildet dabei das System LEED Green-Building Systeme und wird im verlinkten Kapitel näher beschrieben.
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Achtung: Eine nachträgliche Änderung des Green-Building Systems in einem Projekt, in dem bereits Produkte angefragt und geprüft wurden, führt dazu, dass die Produktbewertungen zurückgesetzt werden.
DGNB
Das von der „Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen“ gegründete Zertifizierungssystem kam erstmals 2008 auf den Markt. Das DGNB-System bewertet Gebäude ganzheitlich anhand von Einzelkriterien innerhalb der Kategorien Ökologische Qualität, Ökonomische Qualität, Soziokulturelle und funktionale Qualität, Technische Qualität, Prozessqualität und Standortqualität. Zur Zertifizierung unterschiedlicher Gebäudetypen stehen Zertifizierungen für Neubauten, Bestandsgebäude sowie für nationale und internationale Standorte zur Verfügung. Gebäude können dabei eine Auszeichnung in Bronze, Silber, Gold und Platin erreichen.Aktuell gibt es zwei Versionen des DGNB-Zertifizierungssystems: DGNB Version 2018 und DGNB Version 2023. Aktuell werden Zertifizierungen nach beiden Versionen durchgeführt.
In der 2018 Version umfasste der Kriterienkatalog 37 Kriterien, wobei das neue 2023 System nur noch 29 Kriterien umfasst (aufgeteilt in den oben erwähnten 6 Kategorien). Die meisten dieser Kriterien stellen keine konkreten Anforderungen an die Bauprodukte, sondern an das Gebäude selbst, wie dessen Grundrissaufteilung oder ähnliches. Diese Kriterien sind in beiden Versionen vorhanden. Die folgenden Kriterien stellen jedoch konkrete Anforderungen an einzelne Produkte und sind daher besonders wichtig für Bauprodukthersteller.
Kriterium ENV 1.2: Risiken für die lokale Umwelt
Ziel des Kriteriums ist die Reduzierung, Vermeidung oder Substitution aller gefährlichen oder schädigenden Stoffe, (Bau-)Produkte und Zubereitungen, die die Umwelt beeinträchtigen oder Schäden verursachen können. Dies bezieht sich sowohl auf die Verarbeitung auf der Baustelle als auch auf die Nutzungsphase und auf sowohl von Innen- als auch Außenprodukten. Um die Risiken für die lokale Umwelt so gering wie möglich zuhalten, ist eine sorgfältige Auswahl schadstoff- und emissionsarmer Bauprodukte erforderlich.Im Rahmen der Bewertung in diesem Kriterium müssen relevante Produkte (außer die, die von Natur aus emissionsfreisind) bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten, die für ihren Produkttypfestgelegt wurden. Bei einigen Produkten muss beispielsweise die Formaldehydemission unter einem bestimmten Grenzwert liegen und bei anderen die VOC-Emission. Produkte, die alle Anforderungen erfüllen, gelten als von höchster Qualität und erhalten die Qualitätsstufe 4 von 4.
In EPEAs conpli-Bewertungen wird das DGNB-Kriterium ENV 1.2 mit einem Ergebnis von 0–4 dargestellt. Produkte, für die keine Anforderungen in diesem Kriterium gelten, werden mit „keine Anforderung“ dargestellt.
Das Ziel des Kriteriums ist es, Menschenrechte und Umweltschutz in den globalen Lieferketten zu verbessern. Hierfür Verantwortung zu übernehmen, bedeutet, dass Unternehmen bei Lieferantenmögliche Risiken identifizieren und die Verwendung von Produkten im Gebäude und dessen Außenanlagen priorisieren, die bezüglich ihrer ökologischen und sozialen Auswirkungen über die gesamte Wertschöpfungskette optimiert sind und deren Rohstoffgewinnung und Verarbeitung anerkannten ökologischen und sozialen Standards entsprechen.
In conpli wird das Kriterium in ENV 1.3.1 und 1.3.2 unterteilt. Grund dafür ist, dass es sich bei ENV 1.3.2 nur um die im Produkt verwendeten Sekundärrohstoffe handelt, während in ENV 1.3.1, die Primärstoffe bewertet werden. Um diese Unterscheidung klar darzustellen, wurde sich für eine Abgrenzung entschieden.
In Env 1.3.1 werden die grundlegenden Anforderungen an einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcenbewertet. Dazu gehören Produkteigenschaften wie etwa, ob ein CSR-Bericht für das Produkt vorliegt, ob Materialgewinnung und -verarbeitung in Europa erfolgen und ob die Herstellung frei von Kinder- und Zwangsarbeit ist. Bei Produkten aus Holz, Naturstein oder Beton werden zudem detailliertere Fragen zur Herkunft dieser Produkte gestellt. Dazu gehört, ob Holzprodukte eine PEFC- oder FSC-Zertifizierung haben, ob Steinprodukte mit WiN Fair Stone zertifiziert sind und ob Betonprodukte eine CSC-Zertifizierung haben.
In Env 1.3.2 wird das Thema der in einem Produkt verwendeten Sekundärrohstoffe behandelt. Enthält ein Produkt Sekundärrohstoffe und stammen diese auch aus nachhaltigen Quellen (können also Zertifizierungen wie unter 1.3.1. beschrieben vorweisen), können für dieses Kriterium Punkte gesammelt werden.
In EPEAs conpli-Bewertungen wird dieses Kriterium mit einem Ergebnis von 0 - 3 ausgewiesen, wobei 3 von 3 die höchste Qualitätsstufe darstellt. Produkte, für die keine Anforderungen in diesem Kriterium gelten werden mit „keine Anforderung“ dargestellt.
Wichtig zu beachten ist hierbei, dass nicht alle Produkte die Qualitätsstufe 3/3 erreichen, da nicht alle Produkte über die für die höchste Qualitätsstufe erforderliche Zertifizierungsart verfügen.
Kriterium TEC 1.6: Zirkuläres Bauen
Zum aktuellen Zeitpunkt wird dieses Kriterium noch nicht in conpli bewertet, zukünftig ist jedoch geplant, dieses Kriterium zu implementieren.
Version 2018
Bauprojekte, die sich für die Version 2018 bis zum 30. November 2023 angemeldet haben, werden noch nach der alten Version bewertet.
Version 2023
Die aktuelle Version 23 beinhaltet strengere Anforderungen, um den Bausektor weiter zu optimieren bzw. Maßnahmen für mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Gebäudesektor zu fordern. Neu sind u.a. eine geänderte Gewichtung der Punkte, neue Mindestanforderungen und eine generelle Überarbeitung der einzelnen Kriterien. In der neuen Version wurden die Anforderungen von QNG, der EU-Taxonomie und des EU-Berichtsrahmens Level(s) berücksichtigt. Das heißt z.B., wer künftig eine ESG-Verifikation für die EU-Taxonomie durchführen möchte, kann dies im Rahmen der DGNB23 Neubauzertifizierung machen.
Bewertungen nach der Version 2023 sind seit Juli 2023 beantragbar.
Zukunfts-Version 2030
Um die Transformation hin zu einer zukunftsfähigen gebauten Umwelt aktiv zu fördern und Orientierung zu geben, hat die DGNB gemeinsam mit zahlreichen Fachleuten das DGNB System Zukunftsprojekt, Version 2030 entwickelt.
Dieses System ergänzt die bestehenden DGNB-Zertifizierungen und richtet sich insbesondere an besonders ambitionierte Bestandsgebäude und Neubauten. Es setzt hohe inhaltliche Maßstäbe und fordert die Bereitschaft, innovative Lösungen zu entwickeln und als Vorbild zu agieren.
In der dort formulierten Mindestanforderung Zielstellung 5.1 werden gesundheitsfördernde Aufenthaltsqualitäten definiert. Zu erfüllen und nachzuweisen ist bei Neubauten mindestens die Qualitätsstufe 3 des DGNB Kriteriums Schad- und Risikostoffe (ENV1.2) des DGNB Systems Gebäude Neubau, Version 2023 weshalb in conpli kein separates Green-Building System für die Zukunfts-Version angelegt wurde.
QNG
Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist ein staatliches Gütesiegel, das vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen entwickelt wurde. Es dient als Nachweis dafür, dass ein Gebäude hohe Anforderungen an ökologische, ökonomische und soziokulturelle Nachhaltigkeit erfüllt. Ziel des QNG ist es, nachhaltiges Planen, Bauen und Betreiben in der Bau- und Immobilienwirtschaft zu fördern und gleichzeitig eine rechtssichere Grundlage für die Vergabe von Fördermitteln zu schaffen. Das Siegel wird in zwei Qualitätsstufen vergeben – QNG-PLUS und QNG-PREMIUM – und ist Voraussetzung für bestimmte Förderprogramme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Kriterium Schadstoffvermeidung in Baumaterialien (ANF3-1)
Innerhalb dieser Kriterien steht die Beurteilung der Materialgesundheit der Produkte im Mittelpunkt, insbesondere im Hinblick auf das Thema Emissionen. Für alle relevanten Bauprodukte (außer die, die von Natur aus emissionsfrei sind), gibt es eine Übergreifende Anforderung für die Güte des Gebäudes: Falls das Produkt >0,10% SVHC enthält, wird eine entsprechende Dokumentation (z.B. Herstellererklärung oder REACH-Konformitätsprüfung) benötigt. Für die weitere Bewertung müssen Produkte bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten, die für ihren Produkttyp festgelegt wurden. Bei einigen Produkten muss beispielsweise die Formaldehydemission unter einem bestimmten Grenzwert liegen und bei anderen die VOC-Emission.
Die Anforderungen finden sich im QNG-Anhangdokument 3.1.3
In EPEAs conpli-Bewertungen wird das QNG Kriterium Schadstoffvermeidung mit einem Ergebnis „konform“ oder „nicht konform“ dargestellt. Produkte, für die keine Anforderungen in diesem Kriterium gelten werden mit „keine Anforderung“ dargestellt.
Version 2023
Für Wohn- und Nichtwohngebäude gelten seit 2023 die Siegelvarianten QNG-WG23 und NWG-NW23. Ältere Varianten wie KN21 oder BN22 wurden zurückgezogen und sind nicht mehr gültig.
BNB
Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen liegt aktuell ausschließlich in der Version 2015 vor. Es soll als Instrument zur Planung und Bewertung nachhaltiger und in der Regel, öffentlicher Bauvorhaben verwendet werden. Je nach Art des zu bewertenden Gebäudes bietet das BNB-System unterschiedliche Leitfäden an.Zur Auswahl stehen Leitfäden für alle Gebäude, die als Büro -und Verwaltungsgebäude genutzt werden, Gebäude, die als Schulen, Hochschule und ggf. Kindergärten / -tagestätten genutzt werden, Forschungs- und Laborgebäude sowie auch für alle Außenanlagen mit Gebäudebezug. Ziel des Systems ist eine ganzheitliche Optimierung von Gebäude und Außenanlagen in Hinsicht auf Ökologische-, Ökonomische-, Technische-, Soziokulturelle- und Funktionelle- sowie Prozessqualität.
Das BNB-System umfasst 6 Hauptkriteriengruppen (Qualitäten des nachhaltigen Bauens). Die meisten dieser Kriterien stellen keine konkreten Anforderungen an die Bauprodukte, sondern an das Gebäude selbst, wie dessen Grundrissaufteilung oder Ähnliches. Die folgenden Kriterien stellen jedoch konkrete Anforderungen an einzelne Produkte und sind daher besonders wichtig für Bauprodukthersteller.
Version 2015 - Kriterium 1.1.6: Risiken für die lokale Umwelt
Ziel des Kriteriums ist, die Verwendung von Bauprodukten bereits in der Planungsphase zu reduzieren bzw. zu vermeiden, die aufgrund ihrer Schadstoffgehalte oder Schadstofffreisetzungen ein Risikopotenzial für die Umweltmedien Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft darstellen sowie gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Anreicherung in den Nahrungsketten oder Verunreinigung der Innenraumluft verursachen können. Dies bezieht sich auf die Verarbeitung auf der Baustelle und auf die Nutzungsphase sowohl innen als auch außen liegender Produkte. Um die Risiken für die lokale Umwelt möglichst gering zu halten, ist eine sorgfältige Auswahl schadstoff- und emissionsarmer Bauprodukte erforderlich.
In EPEAs conpli-Bewertungen wird das BNB-Kriterium 1.1.6. mit einem Ergebnis von 0-5 dargestellt. Produkte, für die keine Anforderungen in diesem Kriterium gelten werden mit „keine Anforderung“ dargestellt.
EU-Taxonomie
Seit Januar 2022 sind einige Aspekte der EU-Taxonomie-Verordnung (aus Juni 2020) bereits in Kraft, darunter sowohl Ziele zur Reduzierung der Umweltauswirkungen des Bausektors als auch konkrete Kriterien für nachhaltige industrielle Tätigkeiten. Insgesamt wurden sechs Nachhaltigkeitsziele formuliert, um die Nachhaltigkeit der Industrie zu steigern: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Umweltverschmutzung und Schutz von Ökosystemen und Biodiversität. Bauprojekte sowie bestehende Gebäude in den Bereichen Neubau, Sanierung und Erwerb sowie Besitz können als EU-Taxonomie-konform zertifiziert oder geprüft werden.Für den Bausektor wurden drei mögliche Hauptziele definiert: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel und Kreislaufwirtschaft. Für das Hauptziel muss ein wesentlicher Beitrag durch definierte Kriterien geleistet werden. Für die übrigen fünf Umweltziele müssen DNSH-Kriterien erfüllt werden. Diese DNSH-Kriterien (Do-No-Significant-Harm, abgekürzt DNSH) folgen dem Prinzip, dass Maßnahmen und Aktivitäten zum jeweiligen Umweltziel beitragen müssen, ohne den anderen Umweltzielen entgegenzuwirken. Darüber hinaus müssen bei jeder wirtschaftlichen Tätigkeit Mindestschutzmaßnahmen eingehalten werden.Grundsätzlich sind viele der in der EU-Taxonomie enthaltenen Punkte auch Teil der DGNB-Zertifizierung. Das bedeutet, dass bei einer DGNB-Zertifizierung eine zusätzliche EU-Taxonomie-Prüfung nur einen vergleichsweise geringen Aufwand hinsichtlich der Nachweise für die einzelnen Kriterien erfordert, da ein Großteil der benötigten Daten bereits durch die DGNB-Bewertung vorliegt.
Kriterium DNSH Umweltverschmutzung
Innerhalb dieser Kriterien liegt der Fokus auf der Bewertung der Materialgesundheit der Produkte, insbesondere im Hinblick auf Emissionen. Dies führt zu spezifischen Emissionsgrenzwerten für einzelne Produktgruppen. Der Schwerpunkt liegt insbesondere auf Formaldehyd sowie nachgewiesenen krebserregenden (VOC 1A) und vermutlich krebserregenden (VOC 1B) VOC-Emissionen. Produkte, die als EU-Taxonomie-konform gelten möchten, müssen in der Regel die gleichen Anforderungen erfüllen, die erforderlich sind, um die Qualitätsstufe 4/4 gemäß DGNB Version 2023 im Rahmen des DGNB-Kriteriums ENV 1.2 zu erreichen.
Kriterium DNSH Wasser
Innerhalb dieses Kriteriums liegt der Fokus der Bewertung auf der Bestimmung der Effizienz der Wassernutzung im Gebäude selbst. Dazu gehört beispielsweise die Wasserflussrate bestimmter Produkte, die in einem Gebäude installiert und genutzt werden (z. B. Duschen oder Armaturen). Diese Effizienzen werden innerhalb von conpli bewertet. In Übereinstimmung mit den DNSH-Kriterien zur Umweltverschmutzung gelten ähnliche Anforderungen für Produkte, deren Wassereffizienz gemäß den DGNB-Kriterien ENV 2.2 bewertet wurde.
Wesentlicher Beitrag: Klimaschutz - Version 2023
In der Version 2023 werden ausschließlich Formaldehyd und VOCs geprüft, wie im Green-Building Systeme beschrieben.
Wesentlicher Beitrag: Klimaschutz - Version 2024
Zusätzlich zu Formaldehyd und VOCs werden in der Version 2024 SVHC und H-Sätze (CMR) geprüft. Wenn SVHC-Werte über 0,1 % der Masse festgestellt werden, muss eine Dokumentation mit der genauen Konzentration vorgelegt werden. Wenn das Produkt keine SVHC enthält, kann dies entweder durch eine entsprechende Dokumentation (Herstellererklärung oder Sicherheitsdatenblatt) nachgewiesen werden, in der der SVHC-Gehalt mit weniger als 0,1 % angegeben wird. Dieselbe Anforderung gilt derzeit auch für Bauprojekte, die das QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) in Verbindung mit der KFN-Förderung (Klimafreundlicher Neubau) erhalten möchten.Der CMR-Gehalt von Produkten wird ebenfalls bewertet. Dazu gehören H340, H340i, H350, H350i, H360 und H360i. Wenn der Massenanteil dieser Stoffe höher als 0,1 % ist, muss eine Dokumentation mit dem genauen Prozentsatz vorgelegt werden.
In den conpli-Bewertungen von EPEA werden die EU-Taxonomie-Kriterien DNSH Umweltverschmutzung und Wasser mit einem Ergebnis von "konform" oder "nicht konform" dargestellt. Produkte, für die keine Anforderungen in diesem Kriterium gelten, werden mit "keine Anforderung" ausgewiesen.
WELL
Beschreibung für den WELL Building Standard folgt zeitnah
Version 2 (v2)
LEED
LEED (kurz für Leadership in Energy and Environmental Design) ist eine Zertifizierung, die weltweit als Bewertungssystem für umweltfreundliches Bauen verwendet wird. LEED gilt für alle Gebäudetypen und alle Bauphasen (Neubau, Innenausbau, Betrieb und Wartung sowie Kern und Hülle). Pro Bauphase sollte ein unterschiedliches Bewertungssystem gewählt werden. Beispielsweise sollte für Neubauten oder größere Renovierungen das LEED-Bewertungssystem für Gebäudedesign und -bau (BD+C) gewählt werden. Dies umfasst Neubauten und Kern und Hülle sowie Anwendungen für Schulen, Einzelhandel, Gastgewerbe, Rechenzentren, Lager und Vertriebszentren sowie das Gesundheitswesen. Für Ausbauprojekte bietet LEED das Bewertungssystem für Innendesign und -bau (ID + C), für Gebäudebetrieb und -wartung das Bewertungssystem O+M und viele andere.Wie andere Zertifizierungssysteme für umweltfreundliches Bauen hat LEED das Ziel, bessere Gebäude zu schaffen, die ihren Beitrag zum globalen Klimawandel verringern, Wasserressourcen schützen und wiederherstellen, nachhaltige und regenerative Materialkreisläufe fördern, die Gesundheit des Einzelnen verbessern, die Artenvielfalt und Ökosystemleistungen schützen und verbessern und schließlich die Lebensqualität der Gemeinschaft verbessern. Von allen LEED-Punkten beziehen sich 35 % auf den Klimawandel, 20 % auf die menschliche Gesundheit, 15 % auf Wasserressourcen, 10 % auf die Artenvielfalt, 10 % auf die grüne Wirtschaft und die letzten 5 % auf Gemeinschaft und natürliche Ressourcen.Derzeit gibt es drei Versionen von LEED. Dies sind Version 4, Version 4.1 und Version 5. Version 4 wurde vor 12 Jahren (2013) implementiert und führte einen stärker leistungsorientierten Ansatz für die Bewertung ein, um besser messbare Ergebnisse und ein optimiertes Benutzererlebnis zu ermöglichen. Die Kriterien für Materialien und Ressourcen sowie Wasser wurden erweitert und ein umfassenderer Ansatz für die Bewertung dieser beiden Bereiche gewählt. Version 4.1 wurde einige Jahre später im Jahr 2019 veröffentlicht und war eine inkrementelle Aktualisierung der einzelnen LEED-Bewertungssysteme. Hier rückten Gebäudestandards wie Energieeffizienz, Wasserschutz, Standort- und Materialauswahl, Tageslicht und Abfallreduzierung stärker in den Fokus. Schließlich ist Version 5.0 eine Überarbeitung des Systems mit dem Ziel, die gebaute Umwelt an kritischen Erfordernissen wie Dekarbonisierung, Erhaltung und Wiederherstellung von Ökosystemen, Gerechtigkeit, Gesundheit und Belastbarkeit auszurichten. Diese Version wird derzeit in einer ersten Pilotphase entwickelt.
Für diese Gutschrift stehen zwei Optionen zur Verfügung. Option 1 ermöglicht die Vergabe von 1 Punkt, wenn mindestens 10 verschiedene fest installierte Produkte von mindestens drei verschiedenen Herstellern entweder eine produktspezifische EPD Typ III oder eine branchenweite EPD Typ III haben. Wenn ein Produkt eine produktspezifische EPD Typ oder eine branchenweite EPD hat (d. h. mit Überprüfung durch Dritte) und wenn das Produkt im Umkreis von 100 Meilen des Projektstandorts hergestellt wird, wird es als 2 Produkte bewertet. Wenn es nur eine produktspezifische EPD hat, wird es als 1,5 Produkte bewertet und bei einer branchenweiten EPD als 1 Produkt.Option 2 betrachtet die Reduzierung des Treibhauspotenzials (GWP) des Produkts im Vergleich zu anderen herkömmlichen Produkten sowie anderen Auswirkungskategorien als GWP und ermöglicht bis zu 1 weiteren Punkt (für insgesamt max. 2 Punkte für die EPD-Gutschrift). Je nachdem, wie viel GWP-Reduktion ermittelt werden kann, kann ein Produkt als bis zu 2 Produkte bewertet werden.
Beschaffung von Rohstoffen (MRc3 - Sourcing of Raw Materials)
Im Rahmen dieser Gutschrift können bis zu 2 Punkte gesammelt werden, solange Produkte von mindestens drei verschiedenen Herstellern die Kriterien für verantwortungsbewusste Beschaffung und Gewinnung für mindestens 30 % aller dauerhaft installierten Produkte erfüllen. Zu diesen Kriterien gehören Optionen wie die Verwendung von biobasierten Materialien, Holzprodukte, die von FSC oder USGBC-zugelassenen Äquivalenten zertifiziert wurden, wenn Produkte einen bestimmten Recyclinganteil aufweisen oder wenn Produkte geborgen, aufgearbeitet oder wiederverwendet werden.
Materialbestandteile (MRc4 - Material Ingredients)
Im Rahmen dieser Gutschrift können innerhalb von 2 Optionen maximal 2 Punkte gesammelt werden. Für Option 1 müssen mindestens 10 Produkte von drei verschiedenen Herstellern eingesetzt werden, die ein Chemikalieninventar der Produkte von mindestens 0,1% (1000 ppm) nachweisen. Dies kann beispielsweise durch ein Cradle-to-Cradle-Zertifikat, ein Declare-Label, Global Green TAG-Label o.ä. nachgewiesen werden.Für Option 2 müssen mindestens 5 verbaute Produkte von 3 verschiedenen Herstellern ihr Chemikalieninventar nach standardisierten Methoden von mindestens 0,01 Gewichtsprozent (100 ppm) ebenfalls nachweisen . Hierzu zählen dieselben Zertifizierungen und Labels wie bei Option 1. Zusätzlich dürfen keine Stoffe der Zulassungsliste Anhang XIV, der Beschränkungsliste Anhang XVII und der SVHC-Kandidatenliste verwendet werden. Diese Abgleiche mit den REACH-Vorgaben müssen im Rahmen des Stoffinventars auf 100 ppm nachvollziehbar dokumentiert werden.
Kreditkategorie für die "Qualität der Innenraumumgebung"
Je nachdem, wie viele Produktkategorien die Anforderungen an reduzierte chemische Schadstoffe in Materialien erfüllen, können bis zu drei Punkte vergeben werden. Die Produkte werden gemäß ihrer Produktkategorie bewertet. Dies sind Farben und Beschichtungen, Klebstoffe und Dichtungsmassen, Bodenbeläge, Wandpaneele, Decken, Isolierung, Möbel und Verbundholz. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Kategorie leicht, drehen sich aber größtenteils um die Themen VOC- und Formaldehydemissionen und/oder -gehalt. Von Natur aus keine VOC-Emissionen verursachende Quellen wie Stein, Keramik, Glas usw. erhalten automatisch die volle Punktzahl.
In den conpli-Bewertungen von EPEA wird die LEED-Bewertung in Prozent als „Beitrag zum Kriterium“ dargestellt. Wenn beispielsweise für den Punkt „Materialbestandteile“ bis zu 2 Punkte vergeben werden können, wäre das Ergebnis x % von 200 (200 von 200 durch volle Punkte).
Version 4.1
Derzeit ist die Version 4.1 für LEED auf conpli verfügbar.
Im LEED-System ist es möglich, vor Projektbeginn auszuwählen, nach welchen Kategorien die Produkte geprüft werden sollen und nach welchen nicht. Dafür muss in den Projekt-Eigenschaften neben dem übergeordneten System LEED v4.1, die gewünschte Unterkategorie ausgewählt werden wie nachfolgend abgebildet.
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Version 5
coming soon
BREEAM DE
BREEAM (Building Research Establishment Environmental Assessment Method) wird weltweit als Zertifizierungssystem für grüne Gebäude verwendet. Wie andere verfügbare Zertifizierungssysteme ist es ein Instrument zur Spezifikation und Messung der Nachhaltigkeitsleistung von Gebäuden. Es deckt Aspekte wie gesundheitliche und soziale Auswirkungen, Zirkularität und Belastbarkeit, Biodiversität und Natur sowie die Leistung von Gebäuden über die gesamte Lebensdauer ab. Der gesamte Rahmen umfasst sechs technische Standards, die für verschiedene Phasen des Lebenszyklus eines Gebäudes oder Projekts gelten. Je nachdem, in welcher Phase des zu bewertenden Gebäudes sich gerade befindet, sollte daher ein bestimmter technischer Standard gewählt werden. Die sechs Standards sind BREEAM In-Use (Wohngebäude), BREEAM In-Use (Nicht-Wohngebäude), BREEAM Refurbishment und Fit-out, BREEAM Communities, BREEAM New Construction, Home Quality Mark und BREEAM Infrastructure.Damit bei der Bewertung auch grundlegende Umweltaspekte nicht außer Acht gelassen werden, werden in Schlüsselbereichen wie Energie, Wasser, Abfall etc. Mindeststandards festgelegt. Diese und weitere speziellere Anforderungen müssen erfüllt werden, um Punkte für die Zertifizierung zu erhalten. Werden über die verschiedenen Kategorien hinweg mehr als 85% aller Punkte erfüllt, kann die Zertifizierungsstufe „hervorragend“ erreicht werden. Weitere Stufen sind „ausgezeichnet“ (>70%), „sehr gut“ (>55%), „gut“ (>45%), „befriedigend“ (30%) und schließlich „nicht eingestuft“ (<30%).
MAN 03: Grundanforderungen an Holzprodukte
In der Kategorie Management (MAN) werden nachhaltige Managementpraktiken im Zusammenhang mit der Planung, dem Bau, der Inbetriebnahme, der Übergabe und der Nachsorge eines Bauwerks gefördert. Hierzu zählen Beschaffungsmaßnahmen, wie beispielsweise die Beschaffung von Holzprodukten. Im Rahmen der conpli-Deklaration wird die Grundanforderung an Holzprodukte beurteilt. Hierzu gehört die Feststellung, ob das Produkt nachweislich legal gemäß der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) Nr. 995/2010 geschlagen und gehandelt wurde.
HEA 02: Allgemeine Anforderungen
In der Kategorie Gesundheit und Wohlbefinden (HEA) werden Faktoren für erhöhten Komfort, Gesundheit und Sicherheit von Gebäudebewohnern und Besuchern gefördert. In HEA sind neun Kriterien enthalten, wobei im Rahmen von conpli nur die allgemeinen Anforderungen von HEA02 (Innenraumluftqualität) und die Emissionsanforderungen für bestimmte Produktgruppen bewertet werden. Die allgemeine Anforderung besagt, dass alle Produkte asbestfrei sein müssen. Für die spezifischen Emissionen von Produktgruppen muss festgestellt werden, ob und wie die Emissionen gemessen wurden (mit Angabe spezifischer Standards), einschließlich Formaldehyd- und TVOC-Emissionen.
MAT 01: Ökologische Auswirkungen
Die Kategorie Materialien (MAT) fördert Planungsentscheidungen, Konstruktionsprinzipien, Wartungs- und Reparaturmaßnahmen, die die Umwelt- und sozialen Auswirkungen von Baumaterialien verringern. MAT 01 fördert insbesondere die Verwendung geeigneter Werkzeuge zur Durchführung von Ökobilanzen und der damit verbundenen Ermittlung der Umweltauswirkungen von Baumaterialien. Von den möglichen 5 Punkten, die innerhalb von MAT 01 verfügbar sind, kann 1 Punkt vergeben werden, wenn mindestens 5 Produkte entweder über eine produktspezifische EPD oder eine branchendurchschnittliche EPD verfügen.
MAT 03: Verantwortungsvolle Materialbeschaffung
Im Rahmen von MAT 03 werden verantwortungsvoll beschaffte Materialien gefördert. Durch unterschiedliche Anforderungen können Bauwerke in diesem Kriterium mit bis zu 4 Punkten bewertet werden. In conpli wird die verantwortungsvolle Beschaffung von Holz-, Beton-/Zement-, Stahl- und Aluminiumprodukten bewertet. Dies richtet sich danach, ob und welche Zertifizierungen für die Produkte vorliegen (z. B. FSC-Zertifizierung für Holzprodukte).
WST 02: Recycelte Baustoffe
Die Kategorie Abfall (WST) fördert die nachhaltige Bewirtschaftung (einschließlich möglicher Wiederverwendung) von Bau- und Betriebsabfällen sowie Abfällen, die durch zukünftige Wartung und Reparatur des Gebäudes entstehen. Innerhalb dieses Kriteriums werden sechs Kategorien bewertet, wobei im Rahmen von conpli nur eine Kategorie bewertet wird – recycelte Zuschlagstoffe. Wenn mindestens 25 % der im Gebäude verwendeten Zuschlagstoffe durch recycelte oder sekundäre Zuschlagstoffe abgedeckt sind, kann 1 Punkt vergeben werden.
In den conpli-Bewertungen von EPEA werden die BREEAM-Bewertungen jeweils in Prozent (x% von 100%) angezeigt. Die "Basic Requirements" der Kriterien MAN 03 und HEA 02 werden als "Konform" bzw. "Nicht Konform" ausgegeben.
Version Neubau 2018
BREEAM New Construction ist in conpli enthalten. Die erste Ausgabe des Systemdokuments wurde im März 2018 veröffentlicht und seitdem aktualisiert. Version 1.1 (Mai 2022) ist die Grundlage für die auf conpli verfügbare BREEAM-Bewertung (BREEAM 2018 genannt).